Die interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung von Kindern mit Sehbehinderung oder Blindheit hat die Aufgabe, Kinder von ihrer Geburt bis zum Eintritt in eine ihrer Beeinträchtigung entsprechenden weiterführende Einrichtung
- in ihrer Entwicklung zu unterstützen,
- in ihren gesellschaftlichen Kontext zu integrieren,
- die Familie zu beraten und zu begleiten und
- Hilfen für die Krisenverarbeitung zu leisten.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich effiziente, frühe Förderung bei Kindern mit Sehbehinderung oder Blindheit positiv auf deren Entwicklung auswirkt. Einzelne Lernschritte lassen sich in vertrauter Umgebung besonders gut erreichen. Daher bietet Sehfrühförderung die Arbeit mit dem Kind schwerpunktmäßig in mobiler Form, das heißt zu Hause in vertrauter Umgebung, an.
Anspruchsberechtigt ist in der Steiermark jedes Kind von Geburt bis zum Schuleintritt, das unter einer von einem Facharzt für Augenheilkunde festgestellten Sehschädigung leidet.
Ein diesbezüglicher Antrag ist bei der Wohnsitzgemeinde oder Bezirkshaupt-mannschaft bzw. beim Magistrat Graz zu stellen. Das Land Steiermark übernimmt bei positivem Bescheid sämtliche Kosten für die Sehfrühförderung. Die SehfrühförderInnen des Odilien–Institutes beraten und begleiten Sie dabei gerne.
