Blindenampel

animierte Figur mit Blindenstock "Blind Man"

Hurra! - Wir haben eine Akustikampel!
Wie sicherlich bereits vielen bekannt, gibt es seit Herbst 2009 im Bereich des Odilien Institutes in der Leonhardstraße eine neue Verkehrslichtsignalanlage mit akustischem und tastbarem Hilfssignal.

Gleich zu Beginn dieses Artikels darf ich mich im Namen des gesamten Odilien Institutes bzw. der uns anvertrauten Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit bei den Vertretern des Magistrats Graz, Abteilung Straßenamt sowie Abteilung Verkehrsplanung, und den Vertretern der GVB recht herzlich für die frühzeitige Information über die bevorstehenden Baumaßnahmen und für die Miteinbeziehung in die baulichen Entscheidungsprozesse bedanken.
Unser besonderer Dank gebührt Frau DI Constanze Koch-Schmuckerschlag (Stadtbaudirektion Graz - Referat Barrierefreies Bauen), die sich kompetent und unermüdlich für die Umsetzung der Wünsche aller Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Menschen mit vermindertem Sehvermögen/Blindheit, Rollstuhlfahrer) engagierte.

Ganz im Sinne des momentan topaktuellen Verkehrskonzepts "shared space" wurde versucht, eine allen am Verkehrsgeschehen Beteiligten gerecht werdende Begegnungszone zu schaffen. Natürlich musste somit auch so mancher Kompromiss eingegangen werden. So wurde zum Beispiel auf eine bauliche Abgrenzung des Gehweges zum Radweg in Form einer Bordsteinkante verzichtet und durch tastbare Leitlinien ersetzt. Der Grundgedanke von Shared Space ist es ja, den öffentlichen Raum für den Menschen aufzuwerten.

Trotz aller baulichen Maßnahmen wie Schutzweg, Radweg, Ampel und Leitlinien wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer immer durch die GEGENSEITIGE RÜCKSICHTNAHME bestimmt bleiben.

Ausschnitt aus tastbarem Stadtplan mit Tramhaltestelle

Da aber jedes Hilfsmittel aber nur so gut ist, wie es bedient wird, möchte ich dazu einige Hinweise zur Funktionalität geben:

Jeder Mensch - im Besonderen Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit - benötigen bestimmte Informationen, um eine Straße bzw. Fahrbahn sicher überqueren zu können.

Akustische Blindenampeln liefern alle notwendigen Informationen zum selbstständigen und sicheren Überqueren:

  • den Überquerungsort über das Auffindungssignal
  • die Überquerungsrichtung mit dem Richtungspfeil
  • den Überquerungszeitpunkt über das Freigabesignal



Ampelkästchen mit Beschreibung der Funktionen

- Überquerungsort:
Mit Hilfe der Leitlinien, die mit dem weißen Langstock und den Füßen ertastet werden können und durch das permanente Ticken der blauen Kästchen wird man zur Ampel geführt. Die Lautstärke dieses Auffindungstons wird automatisch an die Lautstärke des Umgebungslärms angepasst. Für Menschen mit Sehbehinderung wurde zusätzlich ein LED Lichtkranz eingebaut.

- Überquerungsrichtung:
Die Gehrichtung kann vom Nichtsehenden am tastbaren Pfeil an der Oberseite des Gerätes erkannt werden.

- Anforderung des Lichtsignals:
Da es sich hier um eine Bedarfsampel handelt, muss der Fußgänger/die Fußgängerin den Aktivierungs-Sensor betätigen, um das Lichtsignal Grünphase für sich anzufordern. Die erfolgreiche Anmeldung wird mit einem kurzen Piepton und dem Aufleuchten des Status-LED quittiert.

Akustikanforderungsknopf

Anforderung des akustischen Zusatzsignals:
Will man hingegen die zusätzliche akustische Mitteilung der Grünphase anfordern, so ist der tastbare Pfeil an der Unterseite des Gerätes zu betätigen. Die Grünphase wird akustisch angezeigt, indem das dauernde Ticken (Auffindungssignal) in den schnelleren Überquerungston umschaltet. Auch die Lautstärke des Überquerungstons wird automatisch an die Lautstärke des Umgebungslärms angepasst. Man soll ja das Signal des gegenüberliegenden Kästchens beim Überqueren bereits ab Mitte der Straße hören können. Für Menschen mit Hörproblemen kann dieser Pfeil die Grünphase in Form von Vibrationen anzeigen.

Tastinformationen zur Überquerung:
Am tastbaren Plan wird nicht die gesamte Kreuzung, sondern nur die unmittelbar bevorstehende Überquerung genau „beschrieben“. Wie mit einem Setzkasten kann man mit verschiedenen Bausteinen die jeweilige Verkehrssituation nachbauen. Der tastbare Plan wird von unten nach oben gelesen.

Ausschnitt eines Tastbaren Planes am Ampelkästchen

Als konkretes Beispiel ziehe ich hier die Ampelanlage über die Leonhardstraße beim Odilien Institut Richtung Norden heran:

  • Start-Position (Gehsteigkante): dargestellt mit einem Pfeil mit darüberliegender horizontaler Linie
  • gedachte Gehlinie: dargestellt mit einer vertikalen Mittellinie
  • Radweg von links und rechts: dargestellt mit jeweils zwei Punkten auf jeder Seite
  • Straßenbahn von links: dargestellt mit zwei horizontalen Linien auf der linken Seite
  • Straßenbahn von rechts: dargestellt mit zwei horizontalen Linien auf der rechten Seite
  • Ende der Überquerung (Gehsteigkante): dargestellt mit der oben liegenden horizontalen Linie


Was bringt die Zukunft?
Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung als Orientierungs- und Mobilitätstrainer für Menschen mit Sehbehinderung/Blindheit möchte ich generell noch auf ein zentrales Problem hinweisen:

Das neue Verkehrskonzept "Shared Space" geht davon aus, dass der Verkehrsraum überreguliert ist und es häufig zu einer "Überschilderung" kommt. Alle Verkehrsteilnehmer sollen nebeneinander existieren und sich die Straßenlandschaft als gleichwertige Partner teilen. Die "Gegenseitige Rücksichtnahme" und das "Rechts-vor-Links-Gebot" sollen als oberstes Gesetz der Straßenverkehrsordnung fungieren.

vereiste Leitlinien

Dieses Konzept klingt wunderbar und kann grundsätzlich nur meine volle Zustimmung finden.

Für Menschen mit Sehbehinderung/Blindheit ergibt sich allerdings damit aber insofern ein gewaltiges Problem, als Shared Space versucht, die angestrebten Ziele durch Nivellierung der Bordsteine und Abgrenzungen zu erreichen. Als Ersatz ist lediglich an eine orientierende Unterteilung des Straßenraums gedacht.

Menschen mit Sehbehinderung/Blindheit benötigen zur Orientierung aber eine klare Strukturierung des Verkehrsraumes, die zu jeder Zeit existieren muss und meines Erachtens nur durch Bordsteinkanten erreichbar ist.
Leitlinien alleine reichen dafür nicht aus; sie können lediglich als unterstützende Maßnahme dienen. Leitlinien werden grundsätzlich schlechter wahrgenommen als Boardsteinkanten und sind zudem nicht immer in erkennbarer Form vorhanden (im Herbst mit Laub und im Winter mit Rollsplitt oder Eis bedeckt).


Bei Störungen der Verkehrslichtsignalanlage mit akustischer Zusatzeinrichtung wenden Sie sich bitte an die Verkehrsleitzentrale der Polizei unter
Tel.: 05 91 33 / 65 42 50.

Prof. Dipl.-Päd. Herbert Rainer
Tel: 0316/322667-835, E-Mail: h.rainer@odilien.at

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