Die Arbeitsassistenz ist einerseits Partner für Menschen, die …

  • in der Steiermark wohnen
  • nach Absolvierung der Schulpflicht auf Lehrstellensuche sind
  • auf Arbeitsplatzsuche sind
  • Berufsorientierung benötigen
  • eine individuelle Arbeitsplatzausstattung brauchen
  • eine Aus- oder Weiterbildung anstreben
  • aufgrund von Beeinträchtigungen (Sehbehinderung oder Blindheit) Probleme am Arbeitsplatz haben
  • aufgrund Ihrer Sehschädigung von Kündigung bedroht sind

Andererseits ist die Arbeitsassistenz Partner für Betriebe, die …

  • ArbeitnehmerInnen mit Sehbehinderung oder Blindheit beschäftigen
  • an einer Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen mit Sehschädigung interessiert sind

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich!

Ihr Vorteil:

  • Beratung
  • Kennen lernen einer/s neuen möglichen Mitarbeiters/in
  • Praktische Arbeitserprobung
  • Verkürzung der Einschulungszeit bei Einstellung
  • Hilfsmittelausstattung
  • Abwicklung der Formalitäten
  • Lohnkostenzuschüsse
  • Begleitung in beruflichen Krisensituationen

Die Dauer der Betreuung:

Die Dauer der Begleitung durch die Arbeitsassistenz ist mit jeweils einem Jahr begrenzt, kann jedoch bei Bedarf und nach Rücksprache mit den Fördergebern nach individuellen Bedürfnissen verlängert werden.

Das Projekt Arbeitsassistenz wird aus den Mitteln des Ausgleichstaxfonds, des Europäischen Sozialfonds, des Arbeitsmarkservice und des Landes Steiermark

Eine Dienstleistung der Odilien GmbH

Impressum Datenschutz

Odilien-Institut für sehbehinderte oder blinde Menschen
Leonhardstraße 130, A-8010 Graz, Tel: +43 (0) 316/322 667-0, E-Mail: verwaltung@odilien.at

 
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