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Teil- qualifizierung
Teilqualifizierung
Eine weitere Form der Ausbildungsmöglichkeit – mit Ausnahme der Abteilung Informationstechnik – stellt die Teilqualifizierungslehre dar. Diese wird jenen Schülerinnen und Schülern angeboten, die dem gesamten Anforderungsprofil eines Lehrberufes bzw. Lehrplanes nicht entsprechen können.
Der Praxisbezug der Bildungsangebote ist das Markenzeichen dieser Ausbildungsform. Die Auswahl der Lehrinhalte in den allgemeinbildenden Gegenständen wird durch besondere Lebensnähe bestimmt.
Die Ausbildung in den einzelnen Fachrichtungen schließt mit einer Teilqualifizierungsprüfung ab.
Als Aufnahmevoraussetzungen gelten jeweils:
- Absolvierung von 8 Pflichtschuljahren
- Vorliegen einer Sehschädigung bzw. Behinderung
- Ablegen einer auf die Behinderungsart abgestimmten Einstufungsprüfung.
Teilqualifizierung als:
Metallbearbeitung und Fertigungstechnik